Blog · Politik · 5. Juli 2026

European Accessibility Act: Was das neue EU-Recht für Schweizer Unternehmen bedeutet

Der European Accessibility Act verpflichtet Unternehmen in der EU zu barrierefreien digitalen Produkten und Dienstleistungen. Auch Schweizer Firmen mit EU-Geschäft sind betroffen. Wir erklären, was das konkret heisst.

Mit dem hat die Europäische Union verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen geschaffen. Betroffen sind unter anderem E-Commerce-Plattformen, Bankdienstleistungen, E-Books und bestimmte elektronische Geräte. Die Schweiz ist als Nicht-EU-Mitglied nicht direkt an den EAA gebunden – für Schweizer Unternehmen mit Kundschaft oder Niederlassungen in der EU besteht dennoch faktischer Handlungsbedarf.

Wen betrifft der EAA konkret

Wer aus der Schweiz heraus Waren oder digitale Dienstleistungen an Kund:innen in der EU verkauft, muss die Vorgaben des EAA erfüllen, sofern das eigene Angebot in den Geltungsbereich fällt. Das betrifft etwa Onlineshops, Apps für Bank- oder Reisedienstleistungen sowie Websites mit E-Commerce-Funktion. Zentrale Anforderungen orientieren sich an etablierten Standards wie den -Richtlinien: klare Struktur für Screenreader, ausreichende Farbkontraste, bedienbare Formulare ohne Maus und verständliche Fehlermeldungen.

Auch wenn viele Schweizer Unternehmen nicht unmittelbar in der Pflicht stehen, lohnt sich ein Blick auf die eigene digitale Barrierefreiheit aus mehreren Gründen: Erstens verlangen zunehmend auch Schweizer öffentliche Stellen und Grosskunden barrierefreie digitale Angebote als Vergabekriterium. Zweitens ist digitale ein direkter Wettbewerbsvorteil, weil sie die Nutzerfreundlichkeit für alle verbessert – nicht nur für Menschen mit Sehbehinderung.

Wie Unternehmen den Umstieg angehen können

Der erste Schritt ist meist eine Bestandsaufnahme: Wo hakt es beim Bedienen mit Screenreader oder Tastatur, wo fehlen Alternativtexte, wo sind Kontraste zu schwach? Viele dieser Probleme lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben, wenn sie früh erkannt werden. Entscheidend ist dabei der reale Praxistest: automatisierte Prüftools erkennen zwar formale Mängel, aber erst Nutzer:innen mit echter Seherfahrung zeigen, ob eine Website im Alltag tatsächlich funktioniert.

Blindklusiv unterstützt Unternehmen und Organisationen genau an diesem Punkt: Mit unseren Digitale Barrierefreiheit prüfen Menschen mit Sehbehinderung Websites, Apps und digitale Formulare auf ihre tatsächliche Alltagstauglichkeit – unabhängig davon, ob der EAA rechtlich greift oder nicht. So werden regulatorische Anforderungen zur Chance für bessere digitale Angebote.

  • EAA gilt direkt in der EU, betrifft aber auch Schweizer Firmen mit EU-Geschäft
  • Barrierefreiheit wird zunehmend zum Vergabe- und Wettbewerbskriterium
  • Praxistests mit Betroffenen ergänzen automatisierte Prüfverfahren sinnvoll

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