Glossar · E
Ergänzungsleistungen (EL): finanzielle Unterstützung, wenn Rente nicht reicht
Ergänzungsleistungen (EL) sind Schweizer Sozialleistungen, die AHV- oder IV-Renten ergänzen, wenn diese nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung, insbesondere für Menschen mit Behinderung, die aufgrund einer Sehbehinderung nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können.
Wie funktioniert Ergänzungsleistungen (EL)?
Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet, indem die anerkannten Ausgaben einer Person den anrechenbaren Einnahmen gegenübergestellt werden. Reicht das Einkommen – etwa aus einer IV-Rente – nicht aus, um die Existenz zu sichern, gleicht die EL die Differenz aus.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben grundsätzlich Personen, die bereits eine AHV- oder IV-Rente beziehen und in der Schweiz Wohnsitz haben. Zu den relevanten Faktoren gehören:
- Anerkannte Ausgaben: Miete, Krankenkassenprämien, allgemeiner Lebensbedarf und in bestimmten Fällen behinderungsbedingte Mehrkosten.
- Anrechenbare Einnahmen: Renten, Vermögenserträge und ein Teil des Vermögens selbst.
- Antragstellung: Der Antrag erfolgt bei der zuständigen kantonalen EL-Stelle, meist am Wohnort.
- Regelmässige Überprüfung: Ändern sich Einkommen oder Ausgaben, wird die Berechnung angepasst.
Für Menschen mit Sehbehinderung können zusätzlich behinderungsbedingte Kosten, etwa für Hilfsmittel oder Assistenz, bei der Berechnung eine Rolle spielen.
Warum ist Ergänzungsleistungen (EL) wichtig?
Ergänzungsleistungen verhindern, dass Menschen mit tiefem Einkommen, darunter viele Menschen mit Sehbehinderung, in finanzielle Notlagen geraten.
- Existenzsicherung: Deckung der grundlegenden Lebenskosten, wenn die Rente allein nicht ausreicht.
- Ergänzung zur IV-Rente: Besonders relevant für Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nur eingeschränkt arbeiten können.
- Zugang zu weiteren Leistungen: EL-Bezügerinnen und -Bezüger haben oft Anspruch auf zusätzliche Vergünstigungen, etwa bei Krankenkassenprämien.
- Risiko bei fehlendem Wissen: Viele Berechtigte beantragen EL nicht, weil sie den Anspruch nicht kennen, und verzichten so auf dringend benötigte Unterstützung.
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Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Ergänzungsleistungen werden oft mit dem verwechselt. Während EL den allgemeinen Existenzbedarf sichern, finanziert der Assistenzbeitrag konkret persönliche Assistenzleistungen, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt zu Hause leben können. Beide Leistungen können parallel bezogen werden und ergänzen sich. Auch das verfolgt einen ähnlichen Gedanken der finanziellen Selbstbestimmung, ist aber ein eigenständiges Konzept mit anderem Fokus.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Anspruch haben Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren anerkannte Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
Wo beantragt man Ergänzungsleistungen?
Der Antrag wird bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse beziehungsweise EL-Stelle am Wohnort eingereicht.
Werden behinderungsbedingte Mehrkosten bei der EL berücksichtigt?
Ja, in bestimmten Fällen können zusätzliche Kosten, die durch eine Behinderung entstehen, bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden.