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RTVG: Das Radio- und Fernsehgesetz und seine Bedeutung für Barrierefreiheit

Das RTVG (Radio- und Fernsehgesetz) ist das schweizerische Bundesgesetz, das die Grundlagen für Radio- und Fernsehprogramme regelt und unter anderem Vorgaben zur Zugänglichkeit von Sendungen für Menschen mit Sinnesbehinderung enthält. Dazu zählt insbesondere die Verpflichtung, einen wachsenden Anteil an Sendungen mit Audiodeskription oder Untertiteln bereitzustellen. Das Gesetz bildet damit eine wichtige rechtliche Grundlage für barrierefreie Medienangebote in der Schweiz.

Wie funktioniert RTVG (Radio- und Fernsehgesetz)?

Das RTVG legt fest, welche Pflichten Radio- und Fernsehveranstalter in der Schweiz haben, unter anderem gegenüber Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung. Die konkrete Umsetzung erfolgt über Konzessionen und Verordnungen, die Sender wie die SRG SSR verpflichten, barrierefreie Angebote auszubauen.

Zu den wichtigsten Massnahmen gehören:

  • Audiodeskription: Zusätzliche gesprochene Beschreibung visueller Inhalte für blinde und sehbeeinträchtigte Zuschauende.
  • Untertitel: Schriftliche Wiedergabe von gesprochenen Inhalten für Menschen mit Hörbehinderung.
  • Gebärdensprache: Einblendung von Gebärdensprachdolmetschung bei ausgewählten Sendungen, etwa Nachrichten.
  • Stufenweiser Ausbau: Die Quote barrierefreier Sendungen wird über die Jahre schrittweise erhöht.

Die Aufsicht über die Einhaltung liegt beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das die Umsetzung der Konzessionsauflagen überwacht.

Warum ist RTVG (Radio- und Fernsehgesetz) wichtig?

Das RTVG ist für die Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung von grosser Bedeutung, weil Radio und Fernsehen zentrale Informationsquellen sind, etwa für Nachrichten, Kultur und Unterhaltung.

  • Gleichberechtigter Medienzugang: Audiodeskription ermöglicht das vollständige Verständnis von Filmen und Sendungen ohne visuelle Informationslücken.
  • Gesetzliche Verbindlichkeit: Anders als freiwillige Massnahmen schafft das RTVG einen rechtlichen Rahmen mit klaren Zielvorgaben.
  • Antrieb für Qualität: Die gesetzliche Pflicht fördert die professionelle Entwicklung von Audiodeskription als eigenständige Disziplin.
  • Grenzen: Nicht alle Sendungen und Sender sind gleichermassen von den Vorgaben erfasst, sodass Lücken im Angebot bestehen bleiben.

Blindklusiv unterstützt Produzierende und Sender bei der fachgerechten Umsetzung solcher Vorgaben, unter anderem über die Qualitätssicherung von Audiodeskription.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Das RTVG regelt spezifisch den Medienbereich Radio und Fernsehen, während das allgemeiner die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Schweiz regelt, etwa im Bau- und Verkehrswesen. Beide Gesetze ergänzen sich und verweisen teils aufeinander. Ebenfalls verwandt ist die , die als konkrete Massnahme zur Umsetzung der RTVG-Vorgaben dient.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Behörde überwacht die Einhaltung des RTVG?

In der Schweiz überwacht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Einhaltung der Konzessionsauflagen, zu denen auch Barrierefreiheitsvorgaben gehören.

Gilt das RTVG für alle Fernsehsender in der Schweiz?

Die konkreten Verpflichtungen zur Barrierefreiheit betreffen vor allem konzessionierte Sender wie die SRG SSR, wobei private Anbieter teils andere oder geringere Auflagen haben.

Was hat das RTVG mit Audiodeskription zu tun?

Das RTVG verpflichtet Sender, einen wachsenden Anteil ihrer Sendungen mit Audiodeskription auszustatten, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen den vollen Medieninhalt zugänglich zu machen.

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